Leistungen - Praxis Dr. Jürgen Gotthardt

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Leistungen

Seit 2017 besteht die Möglichkeit, Medizinal-Cannabis per BTM-Rezept durch einen approbierten Arzt zu verordnen.
Voraussetzung dafür ist, dass gravierende gesundheitliche Störungen vorliegen, die sich durch die medizinische Standardbehandlung kaum oder gar nicht bessern lassen oder nur mit erheblichen Nebenwirkungen/Risiken verbunden sind.
Patienten/innen, auf die dies zutrifft und die sich von der Behandlung von Medizinal-Cannabis eine Besserung ihrer Erkrankung/Symptome erwarten, können über die Praxis-email Kontakt aufnehmen.
Um einschätzen zu können, ob eine Verordnung möglich erscheint, werden folgende Informationen benötigt:

1. Arztberichte über Diagnose, Behandlung und Untersuchungen
2. Eigene Beschreibung der gesundheitlichen Störungen

Sobald diese Informationen vorliegen, kann abgesehen werden ob eine Vorstellung und Begutachtung in meiner Praxis sinnvoll erscheint.

Kontakt wird aufgenommen per email
.

Sie erhalten hier auch vorab Informationen zum Vorgehen in meiner Praxis und den entstehenden Kosten.

Beachten Sie: Meine Praxis ist eine Privatpraxis.

Die Abrechnung der wegen Medizinal-Cannabis-Verordnung  in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt über Sie und wird weder von einer Gesetzlichen Krankenkasse noch einer Privatkasse erstattet.

Email-Adresse: dr.juergen.gotthardt@t-online.de


Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Simone Fischer aus Bremen, die Mandanten vertritt, bei denen die Fahrerlaubnis gefährdet ist oder die die entzogenen Fahrerlaubnis wiedererlangen möchten.
Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkte:    Fahrerlaubnisrecht     Verkehrsstrafrecht    Familienrecht
www. rechtsanwaeltin-sfischer.de

 
 
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